Kann meine Ex-Frau unseren gemeinsamen Kindern ohne mein zustimmen ihren Mädchennamen geben ?
25. Januar 2012
Frage von : Kann meine Ex-Frau unseren gemeinsamen Kindern ohne mein zustimmen ihren Mädchennamen geben ?
Sind seit 2004 geschieden und sie, als auch die Jung´s hatten bisher meinen Familiennamen. Brauch sie mein Einverständnis oder ist das egal?
Beste Antwort:
Answer by Tessa-Lo Nicky
Es gilt als empfehlenswert, den Kindern den selben Namen der Mutter zu geben, wie sie hat, sofern sie bei ihr leben, damit das Zusammengehörigkeitsgefühl bleibt und die Kinder in der Schule keine Probleme wegen des anderen Namens bekommen!
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25. Januar 2012 um 09:36
Nein, kann sie nicht ohne deine Einverständnis. Sie kann es aber bei Gericht einklagen, wenn du ablehnst, und die Verhandlung gewinnt sie dann.
25. Januar 2012 um 10:05
eine namensänderung ist ungefähr das schwierigste, was es in deutschland gibt. selbst wenn du damit einverstanden wärst, wäre es so gut wie gar nicht machbar. dafür braucht man wirklich sehr, sehr wichtige gründe. also keine angst, damit wird sie zu 99% nicht durchkommen. …
25. Januar 2012 um 10:27
denkt jemand dabei auch die kinder,habt ihr mal nachgefragt, was sie eigentlich wollen, ich fände es besser wenn die kinder den eigentlichen familiennamen behalten würden,
am besten gehst du zu einem “kostenlosen rechtsberater”,der kann dir dabei weiterhelfen. sie kann ja ihren mädchennamen wieder annehmen. aber den kindern würde ich es nicht zumuten, der name ist ihr geburtsrecht und dabei sollte es auch bleiben, am besten ihr redet noch mal in ruhe über alles.
25. Januar 2012 um 11:14
Bei gemeinsamen Sorgerecht braucht sie Deine Zustimmung, sonst nicht.
25. Januar 2012 um 12:10
wie hier schon beschrieben, ist eine Namensänderung sehr schwierig. Ohne deine Zustimmung geht da nichts, dafür müsste sie dann zwingende Gründe vorbringen, die die Notwendigkeit der Namensänderung, zum Wohle der/des Kind /er erklärt.
Als erstens muß sie, einen Antrag bei zuständigen Ordnungsamt beantragen, die entscheiden dann ob die Notwendigkeit vorliegt. Sollten berechtigte Zweifel am Sinn einer Namensänderung vorliegen und du deine Zustimmung verweigern, so wird das ablehnend beschieden. Dann steht ihr der Weg der Klage vor dem Amtsgericht ( Familiengericht ) offen.
Doch auch hier wird ganz genau geprüft, was die Beweggründe zur Namensänderung sein sollen und ob es zum Wohle des Kindes geschieht. Sollte sie auch hier versagen, kann sie an das Oberlandesgericht herantreten, doch werden die Urteile des Amtsgericht, durch das OLG zu 92% bestätigt. Was noch hinzukommt, sind die Wartezeiten, die locker mehrere Jahre betragen können.
Also net verrückt machen.
“TM”